Positionen

Position des VdFw: Zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

  • Apfel- und Fruchtweine haben in Deutschland und Europa eine jahrhundertelange Tradition. Die Herstellung und der Konsum dieser Produkte sind Teil unserer Kultur.
  • Apfel- und Fruchtweine wie auch alle auf deren Basis hergestellte Getränke sind konzipiert für den maßvollen Genuss. Übermäßiger, unkontrollierter Alkoholkonsum passt nicht zum Charakter von Apfel- und Fruchtweinen und ist untypisch für den Umgang der Verbraucher mit dieser Art von Getränken.
  • Auch wenn die Branchenprodukte nur ein kleines Nischensegment innerhalb des gesamten Angebots an alkoholischen Getränken darstellen, sind sich die Apfel- und Fruchtweinproduzenten ihrer Verantwortung als Hersteller alkoholhaltiger Getränke sehr wohl bewusst. Der Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e. V. (VdFw) und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich bereits seit vielen Jahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und die Bekämpfung jeglichen Alkoholmissbrauchs ein.
  • Der VdFw und seine Mitglieder haben sich bereits seit 1976 zur Einhaltung der "Freiwilligen Verhaltensregeln für die Werbung mit alkoholhaltigen Getränken" (Stand: 01.04.2009) des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) verpflichtet. Diese freiwillige Selbstkontrolle der Industrie wurde inzwischen auf alle Bereiche der kommerziellen Kommunikation ausgedehnt. Dementsprechend richten sich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoringaktivitäten der Apfel- und Fruchtweinhersteller in ihrem Stil und ihren Inhalten ausschließlich an erwachsene Konsumenten. Es wird alles vermieden, was als Aufforderung zu übermäßigem Alkoholkonsum missverstanden werden könnte. Die Einhaltung der freiwilligen Verhaltensregeln des ZAW wird durch den Deutschen Werberat überwacht.
  • Darüber hinaus engagiert sich der VdFw in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden, den anderen Verbänden der Getränkeindustrie sowie Organisationen des Lebensmittelhandels und der Gastronomie für Präventionsmaßnahmen und beteiligt sich aktiv an Initiativen, die sich gegen übermäßigen Alkoholkonsum wenden und eine konsequente Umsetzung des Jugenschutzgesetzes sicherstellen. Zudem unterstützt der VdFw die bundesweite Verkehrssicherheits-Kampagne "Don't drink and drive".
  • Nach Überzeugung des VdFw und seiner Mitgliedsunternehmen sind über die geltenden Bestimmungen hinausgehende staatliche Reglementierungen und Verbote bei der Vorbeugung und Bekämpfung des missbräuchlichen Konsums alkoholhaltiger Getränke nicht zielführend.
  • Die Mitglieder des VdFw distanzieren sich entschieden von der Vermarktung und dem Angebot alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit sogenannten "Trink-Flatrates" und vergleichbaren zum Alkoholmissbrauch verleitenden Aktionen, wie sie in einigen Gastronomiebetrieben praktiziert werden.

VdFw-Kompendium zu Auslegungsfragen

Die Herstellung und Kennzeichnung von Fruchtweinen und Apfelweinen sowie daraus weiterverarbeiteten Erzeugnissen richtet sich mangels produktspezifischem Recht gemäß Alkoholhaltige Getränke-Verordnung nach Maßgabe der Verkehrsauffassung. Letztere ist beschrieben in den Leitsätzen für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke. Darüber hinaus gilt für die Branchenprodukte selbstverständlich das horizontale EU-Recht, wie z. B. die EU-Lebensmittelinformationsverordnung oder die EU-Claims-Verordnung. Über die Jahre haben sich diverse Fragestellungen ergeben, die durch die Rechtstexte und Leitsätze nicht eindeutig geklärt oder gar nicht behandelt werden.

Der VdFw hat deshalb unter dem Titel „Kompendium zu Auslegungsfragen“ eine Orientierung für solche Fragestellungen erarbeitet. Wir verbinden damit die Hoffnung, einen wirksamen Beitrag zur Entspannung diverser Diskussionen bei der Auslegung der Rechtsgrundlagen erreichen und vor allem den Mitgliedsunternehmen - aber auch allen anderen Interessierten - eine Hilfestellung bei der sachgerechten Umsetzung leisten zu können.