Fruchtperl- und Fruchtschaumwein

Prickelnd

Fruchtperl- und Fruchtschaumwein

Erdbeer- und Beerenperlweine haben sich erfolgreich als fruchtige Alternativen zu Sekt und Prosecco etabliert. Für die Herstellung von Fruchtperlweinen werden junge, frische Fruchtweine mit ca. 4 g/l Kohlensäure versetzt. Dadurch entsteht ein feinperliges Getränk. Zum Teil wird bei der Herstellung die bei der Gärung aufgefangene natürliche Kohlensäure zugegeben. Der frische, fruchtige Geschmack und der im Vergleich zu Sekt niedrigere Alkoholgehalt machen Fruchtperlwein zu einem beliebten Getränk in den warmen Sommermonaten.

Fruchtperlweine und Fruchtschaumwein unterscheiden sich im Kohlensäuregehalt. Fruchtschaumweine müssen in der Flasche bei 20°C einen Überdruck von mindestens 3 bar aufweisen, bei Fruchtperlwein beträgt er dagegen nur etwa 2 bar.

Als „Sekt“ dürfen seit 1971 nur noch Schaumweine aus Trauben bezeichnet werden. Schaumweine aus anderen Früchten dürfen seitdem ausschließlich den Namen „Schaumwein“ in Kombination mit dem Namen der Frucht, aus der das Produkt hergestellt wurde, tragen. Durch eine Änderung der Besteuerung von Fruchtschaumweinen im Jahre 1996, die zu deutlich höheren Abgabepreisen führte, sind Frucht- und Beerenschaumweine fast gänzlich vom deutschen Markt verschwunden. Inzwischen führen verschiedene Apfelweinhersteller wieder Apfelschaumweine. Als Nischenprodukte gibt es qualitativ besonders hochwertige Apfel- und Fruchtschaumweine aus Flaschengärung.