Fruchtwein und Recht

Damit alles mit rechten Dingen zugeht

Die rechtlichen Grundlagen zur Herstellung und Kennzeichnung aller Erzeugnisse der Frucht- und Fruchtschaumwein-Industrie sind in den Leitsätzen für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke (pdf, 35 kB) beschrieben, die im Bundesanzeiger vom 07.03.2003 veröffentlicht wurden (letzte Aktualisierung: 07.01.2015). Diese Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs basieren auf der von der Industrie bereits 2001 entwickelten und veröffentlichten Fruchtweinrichtlinie.

Die Leitsätze schützen den in Deutschland erreichten hohen Qualitätsstandard der Produkte und schaffen Rechtsklarheit in den Bereichen, die nach der Neuordnung des Fruchtwein-Rechts im Rahmen der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung AGeV (pdf, 480 kB) vom 08.12.2000 noch der Ausfüllung bedurften.

Im Bundesgesetzblatt vom 14.07.2003 wurde die Änderung der Alkoholhaltigen Getränke-Verordnung (AGeV) verkündet, die nun auch die „perlweinähnlichen Getränke“ erfasst. Darüber hinaus gelten für die Produkte der Branche die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.